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Gebrauchsmuster

Auswahl von Dienstleistungen, die unsere Kanzlei bei Gebrauchsmustern anbietet:
Technische Erfindungen, die neu sind, einen erfinderischen Schritt aufweisen und gewerblich anwendbar sind, können als Gebrauchsmuster geschützt werden.

Keine Erfindungen sind gemäß Gebrauchsmustergesetz:
  1. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden,
  2. Ästhetische Formschöpfungen von Waren,
  3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten,
  4. Programme für Datenverarbeitungsanlagen,
  5. Die Wiedergabe von Informationen.

Eine Erfindung kann entweder als Gebrauchsmuster oder als Patent geschützt werden. Die Wahl eines Gebrauchsmusters ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn die Erfindungshöhe nicht so hoch ist, daß ein Patent erteilt werden könnte. Das Amt führt vor der Registrierung nur eine formelle Prüfung ohne internationale Recherche durch. Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register und endet spätestens 10 Jahre nach dem Anmeldetag. Innerhalb eines Jahres nach der Anmeldung besteht die Möglichkeit, die nationale Anmeldung in eine internationale umzuwandeln, und sich damit einen Patent- oder Gebrauchsmusterschutz in den meisten Ländern der Welt (etwa in 180) für einen Zeitraum von 21 Jahren ab dem nationalen Anmeldetag zu sichern.


Bei Interesse können Sie mit uns jederzeit Kontakt aufnehmen. Für weitere aktuelle Informationen können Sie uns schreiben, uns anrufen, ein Fax oder eine e-mail schicken oder uns persönlich besuchen.
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